Was bedeutet der Widerruf einer Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist kein unwiderrufliches Dokument. Nach dem österreichischen Patientenverfügungsgesetz (PatVG) können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen oder ändern. Der Widerruf der Patientenverfügung bedeutet, dass Sie Ihre zuvor getroffenen Entscheidungen über medizinische Behandlungen außer Kraft setzen und neue Weisungen erteilen können.
Diese Flexibilität ist wichtig, da sich Ihre Lebensumstände, Ihre Einstellung zu bestimmten medizinischen Maßnahmen oder Ihr Gesundheitszustand ändern können. Das österreichische Recht erkennt ausdrücklich an, dass Menschen ihre Meinung zu so wichtigen Entscheidungen ändern dürfen.
Rechtliche Grundlagen für den Widerruf
Das Patientenverfügungsgesetz regelt in § 10 PatVG ausdrücklich die Möglichkeit des Widerrufs. Demnach kann eine Patientenverfügung vom Verfügenden jederzeit formlos widerrufen werden. Dies ist ein wichtiger Grundsatz im österreichischen Patientenrecht.
Formfreiheit beim Widerruf
Im Gegensatz zur Errichtung einer beachtlichen Patientenverfügung, die strenge Formvorschriften einhalten muss, ist der Widerruf der Patientenverfügung formfrei möglich. Das bedeutet:
- Kein Rechtsanwalt oder Notar erforderlich
- Keine ärztliche Aufklärung notwendig
- Keine Zeugen erforderlich
- Auch mündlicher Widerruf ist wirksam
Verschiedene Formen des Widerrufs
Schriftlicher Widerruf
Der schriftliche Widerruf bietet die größte Rechtssicherheit. Sie können ein einfaches Dokument verfassen, in dem Sie erklären, dass Sie Ihre Patientenverfügung widerrufen. Wichtig sind dabei:
- Eindeutige Erklärung des Widerrufs
- Datum und Unterschrift
- Bezugnahme auf die ursprüngliche Patientenverfügung
- Klare Identifizierung Ihrer Person
Mündlicher Widerruf
Ein mündlicher Widerruf der Patientenverfügung ist rechtlich ebenso wirksam. Dies ist besonders relevant in Notfallsituationen, wenn Sie noch bei Bewusstsein sind und Ihre Meinung geändert haben. Ärzte müssen einen eindeutig geäußerten mündlichen Widerruf respektieren.
Widerruf durch Verhalten
Auch konkludentes Verhalten kann einen Widerruf darstellen. Wenn Sie beispielsweise einer medizinischen Behandlung zustimmen, die Sie in Ihrer Patientenverfügung ausgeschlossen haben, kann dies als Widerruf interpretiert werden.
Praktisches Vorgehen beim Widerruf
Dokumentation des Widerrufs
Für eine ordnungsgemäße Dokumentation des Widerrufs Ihrer Patientenverfügung empfehlen sich folgende Schritte:
- Fertigen Sie eine schriftliche Widerrufserklärung an
- Informieren Sie alle Personen, die Kopien der ursprünglichen Verfügung haben
- Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt und andere behandelnde Ärzte
- Informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen und Angehörigen
- Ziehen Sie alle Kopien der alten Verfügung ein
Musterformulierung für den Widerruf
Eine einfache Widerrufserklärung könnte folgendermaßen lauten: "Hiermit widerrufe ich meine am [Datum] errichtete Patientenverfügung vollständig. Dieser Widerruf tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. [Datum, Unterschrift]"
Teilwiderruf und Änderungen
Sie müssen nicht die gesamte Patientenverfügung widerrufen. Möglich ist auch:
Teilweiser Widerruf
Sie können nur bestimmte Teile Ihrer Patientenverfügung widerrufen und andere Bestimmungen aufrechterhalten. Wichtig ist dabei eine klare Formulierung, welche Teile widerrufen werden und welche weiterhin gelten sollen.
Ergänzung und Modifikation
Statt eines kompletten Widerrufs können Sie Ihre Patientenverfügung auch ergänzen oder modifizieren. Bei beachtlichen Patientenverfügungen sind dabei aber wieder die strengeren Formvorschriften des § 5 PatVG zu beachten.
Besonderheiten bei beachtlichen Patientenverfügungen
Wenn Sie eine beachtliche Patientenverfügung widerrufen und durch eine neue ersetzen möchten, die wieder beachtlich sein soll, müssen Sie die ursprünglichen Formvorschriften erneut einhalten:
- Ärztliche Aufklärung über Folgen und Reichweite
- Rechtsberatung durch Rechtsanwalt oder Notar
- Schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift
- Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen
Widerruf bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit
Ein wichtiger Aspekt ist die Geschäftsfähigkeit beim Widerruf. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen. Bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit gelten besondere Regeln:
Natürlicher Wille vs. Geschäftsfähigkeit
Nach österreichischer Rechtsprechung kann auch eine geschäftsunfähige Person ihre Patientenverfügung widerrufen, wenn sie noch einen natürlichen Willen äußern kann. Dies wird im Einzelfall geprüft.
Kommunikation des Widerrufs
Information aller Beteiligten
Nach dem Widerruf Ihrer Patientenverfügung ist es wichtig, alle relevanten Personen zu informieren:
- Behandelnde Ärzte und Kliniken
- Bevollmächtigte Personen
- Familienangehörige
- Rechtsanwalt oder Notar (falls bei Errichtung beteiligt)
- Österreichisches Patientenverfügungsregister
Aktualisierung im Patientenverfügungsregister
Wenn Ihre ursprüngliche Patientenverfügung im österreichischen Patientenverfügungsregister eingetragen war, sollten Sie auch dort den Widerruf vermerken lassen. Dies gewährleistet, dass im Notfall die aktuellen Informationen verfügbar sind.
Häufige Fehler beim Widerruf vermeiden
Bei der Durchführung eines Widerrufs der Patientenverfügung sollten Sie folgende Fehler vermeiden:
- Unvollständige Information aller Beteiligten
- Mehrdeutige Formulierungen beim Teilwiderruf
- Vernachlässigung der Aktualisierung in Registern
- Fehlende Dokumentation des Widerrufsdatums
- Unklare Abgrenzung zwischen alten und neuen Bestimmungen
Neue Patientenverfügung nach Widerruf
Nach dem Widerruf Ihrer alten Patientenverfügung können Sie jederzeit eine neue erstellen. Dabei haben Sie wieder die Wahl zwischen einer beachtlichen und einer verbindlichen Patientenverfügung. Bedenken Sie die unterschiedlichen rechtlichen Wirkungen und Formvorschriften.
Die Erstellung einer neuen Patientenverfügung nach einem Widerruf bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre geänderten Wünsche und Vorstellungen zu berücksichtigen und von eventuellen Erfahrungen oder neuen medizinischen Erkenntnissen zu profitieren.
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