Warum ist eine Patientenverfügung bei Demenz besonders wichtig?
Eine Demenzerkrankung stellt Betroffene und ihre Angehörigen vor besondere Herausforderungen. Da die Krankheit die Entscheidungsfähigkeit schrittweise einschränkt, wird eine rechtzeitig erstellte Patientenverfügung bei Demenz zu einem unverzichtbaren Instrument der Vorsorge. Sie ermöglicht es, medizinische Behandlungswünsche zu dokumentieren, bevor die kognitive Beeinträchtigung dies unmöglich macht.
In Österreich leben derzeit etwa 130.000 Menschen mit einer Demenzerkrankung – Tendenz steigend. Für sie alle gilt: Je früher eine durchdachte Patientenverfügung erstellt wird, desto besser können ihre Wünsche und Werte auch in späteren Krankheitsstadien respektiert werden.
Medizinische Aspekte verschiedener Demenzformen
Alzheimer-Demenz: Die häufigste Form
Die Alzheimer-Demenz macht etwa 60-70% aller Demenzerkrankungen aus. Sie entwickelt sich schleichend über Jahre hinweg und durchläuft typischerweise drei Stadien:
- Frühstadium: Leichte Gedächtnisstörungen, Orientierungsprobleme
- Mittleres Stadium: Deutliche kognitive Einschränkungen, Hilfe bei Alltagsaktivitäten erforderlich
- Spätstadium: Schwere geistige und körperliche Beeinträchtigungen, vollständige Pflegebedürftigkeit
Bei der Alzheimer Vorsorge ist es entscheidend, die Patientenverfügung im Frühstadium zu erstellen, solange die Einsichts- und Urteilsfähigkeit noch gegeben ist.
Vaskuläre Demenz
Diese Form entsteht durch Durchblutungsstörungen im Gehirn und kann sich stufenweise verschlechtern. Die Betroffenen haben oft längere Phasen relativer Stabilität, gefolgt von plötzlichen Verschlechterungen. Dies macht eine differenzierte Betrachtung in der Patientenverfügung notwendig.
Lewy-Körperchen-Demenz
Charakteristisch sind schwankende kognitive Fähigkeiten, visuelle Halluzinationen und Bewegungsstörungen ähnlich der Parkinson-Krankheit. Die Behandlungsoptionen unterscheiden sich teilweise erheblich von anderen Demenzformen.
Rechtliche Grundlagen in Österreich
Das österreichische Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) bildet die rechtliche Basis für Patientenverfügungen. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen:
- Verbindlichen Patientenverfügungen: Erfordern ärztliche Aufklärung und juristische Beratung oder notarielle Beurkundung
- Beachtlichen Patientenverfügungen: Weniger formale Anforderungen, aber geringere Rechtssicherheit
Bei Demenzerkrankungen empfiehlt sich stets die verbindliche Form, da sie die größte Rechtssicherheit bietet und klare Vorgaben für die Demenz Behandlung enthält.
Besonderheiten bei nachlassender Geschäftsfähigkeit
Das ABGB regelt in § 865, dass Personen mit psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen nur dann geschäftsfähig sind, wenn sie die Bedeutung und Folgen ihres Handelns verstehen können. Bei fortschreitender Demenz wird daher der Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung rechtlich bedeutsam.
Spezielle Herausforderungen bei Demenz
Zeitpunkt der Erstellung
Die größte Herausforderung liegt darin, die Patientenverfügung zu einem Zeitpunkt zu erstellen, an dem:
- Die Diagnose bereits gestellt wurde
- Die Einsichts- und Urteilsfähigkeit noch ausreichend vorhanden ist
- Realistische Vorstellungen über den Krankheitsverlauf entwickelt werden können
Antizipation zukünftiger Behandlungssituationen
Bei einer Patientenverfügung Demenz müssen verschiedene Krankheitsstadien und mögliche Komplikationen berücksichtigt werden:
- Umgang mit Infektionen und deren Behandlung
- Entscheidungen zu künstlicher Ernährung
- Intensivmedizinische Maßnahmen
- Schmerztherapie und palliative Betreuung
Veränderliche Präferenzen
Menschen mit Demenz können in verschiedenen Krankheitsstadien unterschiedliche Bedürfnisse und scheinbare Präferenzen entwickeln. Die Patientenverfügung muss daher so formuliert werden, dass sie auch dann Gültigkeit behält, wenn sich das Verhalten der Person verändert.
Praktische Tipps für eine aussagekräftige Patientenverfügung
Konkrete Formulierungen verwenden
Vermeiden Sie vage Aussagen wie "keine lebensverlängernden Maßnahmen". Formulieren Sie stattdessen spezifisch:
- "Im fortgeschrittenen Stadium der Demenz wünsche ich keine Wiederbelebungsmaßnahmen"
- "Bei schwerer Demenz soll keine künstliche Beatmung erfolgen"
- "Antibiotika sollen nur zur Linderung von Beschwerden, nicht zur Lebensverlängerung eingesetzt werden"
Wertvorstellungen dokumentieren
Ergänzen Sie medizinische Anweisungen um persönliche Wertvorstellungen:
- Was bedeutet für Sie Lebensqualität?
- Welche Ängste haben Sie bezüglich der Krankheit?
- Was ist Ihnen in der letzten Lebensphase besonders wichtig?
Betreuungswünsche festhalten
Neben medizinischen Aspekten sollten auch Betreuungswünsche dokumentiert werden:
- Bevorzugter Aufenthaltsort (zu Hause, Pflegeheim)
- Kontakt zu bestimmten Personen
- Religiöse oder spirituelle Bedürfnisse
- Umgang mit herausforderndem Verhalten
Ergänzende Vorsorgeinstrumente
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ergänzt die Patientenverfügung optimal. Sie ermächtigt eine Vertrauensperson, in Situationen zu handeln, die nicht explizit in der Patientenverfügung geregelt sind.
Erwachsenenvertretung
Falls keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde, kann das Gericht eine Erwachsenenvertretung anordnen. Eine gewählte Erwachsenenvertretung bietet dabei mehr Selbstbestimmung als eine gerichtlich bestellte.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Bei Demenzerkrankungen empfiehlt sich eine jährliche Überprüfung, solange dies noch möglich ist. Wichtige Anlässe für eine Überprüfung sind:
- Fortschreiten der Erkrankung
- Neue Behandlungsmöglichkeiten
- Veränderte Lebenssituation
- Neue wissenschaftliche Erkenntnisse
Dokumentation von Änderungen
Jede Änderung sollte sorgfältig dokumentiert und mit Datum versehen werden. Bei verbindlichen Patientenverfügungen sind die gesetzlichen Formvorschriften auch für Änderungen zu beachten.
Kommunikation mit Angehörigen
Die beste Patientenverfügung nützt wenig, wenn Angehörige und behandelnde Ärzte nicht darüber informiert sind. Wichtige Aspekte der Kommunikation:
- Gespräche mit der Familie über die eigenen Wünsche
- Information der behandelnden Ärzte
- Hinterlegung bei vertrauenswürdigen Personen
- Registrierung im österreichischen Patientenverfügungsregister
Fazit: Selbstbestimmung durch rechtzeitige Vorsorge
Eine durchdachte Patientenverfügung bei Demenz ist ein Akt der Selbstbestimmung und Fürsorge – sowohl für sich selbst als auch für die Angehörigen. Sie schafft Klarheit in schwierigen Entscheidungssituationen und stellt sicher, dass die eigenen Werte und Wünsche auch dann respektiert werden, wenn man sie nicht mehr selbst artikulieren kann.
Die Erstellung erfordert sorgfältige Überlegung und fachkundige Beratung. Nur so können die medizinischen, rechtlichen und persönlichen Aspekte angemessen berücksichtigt werden. Je früher dieser Schritt erfolgt, desto mehr Zeit bleibt für durchdachte Entscheidungen und Gespräche mit den Angehörigen.
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